Energiesausweise

Energieausweise nach EnEV 2014 – Basiswissen

Start 1.5.2014
Bei Verkauf oder Vermietung müssen Pflichtangaben aus dem Energieausweis in kommerziellen Medien (Print, Online) enthalten sein. Es ist Eigentümerpflicht die Angaben bereit zustellen.

Pflichtangaben für Wohngebäude:

  • Art des Energieausweises
  • Endenergiebedarf bzw. –Verbrauch
  • Wesentlicher Energieträger Heizung
  • Energieeffizienzklasse
  • Baujahr des Gebäudes

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – Wann braucht man was?

Verbrauchsausweis

Vorteil: Einfach in der Erstellung
Nachteil: Dem Verbrauchsausweis liegt das Nutzerverhalten zugrunde. Mit den Abrechnungen der letzten 3 Jahre (Strom, Heizung, Warmwasser) kann ein Verbrauchsausweis erstellt werden.

Für „große“ oder "junge" Immobilien kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
Groß bedeutet: Ab 5 Wohneinheiten
Jung bedeutet: Bauantrag nach dem 01.11.1977
Ausnahmen: Modernisiert gemäß WärmeschutzVerordnung von 1977

Bedarfsausweis

Nachteil: Aufwändig
Vorteil: Aussagekräftig unabhängig vom Nutzerverhalten

Skalierung

Seit dem 1.5.2014 ist die Skalierung verkürzt. Der Klassifizierungsangaben fallen daher zwangsweise schlechter aus ohne daß der Energieverbrauch höher ist.

Gebäudenutzfläche AN

Bei der Angabe der Gebäudenutzfläche AN handelt es sich um eine reine Berechnungsgröße. Der Wert ist ungleich der Wohnfläche und in der Regel größer. Er gibt die zu beheizende Fläche des Objektes an.
Für Wohngebäude ist er vereinfacht zu berechnen: Wohnfläche x Faktor 1,2
Ein- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller mit dem Faktor 1,35

Wärmeschutzverordnung

Wann werden die Anforderungen der WärmeschutzV vom 11.08.1977 erfüllt?
Bei der Modernisierung von drei wesentlichen Bauteilen:

  1. Dämmung der obersten Geschossdecke / Außenwand 7 Kellerdecke / Kellerwand / des Daches
  2. Modernisierung der Fenster
  3. Modernisierung der Heizungsanlage

Bei fehlendem Energieausweis oder fehlenden oder falschen Angaben sind Abmahnungen und Bußgelder gemäß UWG (Wettbewerbsrecht) bis zu 15.000 Euro möglich.

Sprechen Sie uns an. Gerne können wir die Erstellung von passenden Energieausweisen für Sie in die Wege leiten.